Wichtige rechtliche Informationen zum Thema HotSpot
Am 30. Juni 2017 wurde von der Bundesregierung durch die Änderung des Telemediengesetzes eine neue Regelung für den Betrieb eines offenen WLAN-Netzes beschlossen. Dabei wurde jedoch entschieden, dass der jeweilige Betreiber im Missbrauchsfall auch weiterhin noch zu einer Netzsperre verpflichtet werden kann.
Im Gesetzestext steht klar: “Telemediendienstes”. Eine dezentrale Tauschbörse, welche primär für den Austausch genutzt wird, dürfte kein Telemediendienst sein.
Daher existiert die Aussage von Strafrechtlern, dass sich die Abschaffung der Störerhaftung nicht auf eine dezentrale Filesharing-Plattformen bezieht. Daher wird vermutet, dass die Abmahnungen noch kein Ende haben. Bisher konnten wir dies auch bestätigen.
Das weitere Problem ist die Sperrung. Aktuell gibt es ein Verfahrung bzgl. einer Urheberrechtverletzung auf YouTube. Sie als Betreiber könnten dann verpflichtet werden YouTube zu sperren. Dies wäre für einige Kunden ein echtes Ärgernis. Ignorieren Sie diese kann der Urheber Klage einreichen!
Das heißt konkret: Wenn ein Internetzugang als Ausgangspunkt für illegale Handlungen ermittelt wird, können Sie als Betreiber dieses ermittelten Anschlusses dazu verpflichtet werden, den Zugriff auf bestimmte Inhalte zu sperren. Bei Nichteinhaltung bleibt der Betreiber also weiterhin in der Haftung. Als Anschlussinhaber sind Sie im Falle von Rechtsverstößen daher immer noch der erste Ansprechpartner für die ermittelnden Behörden.
Ihr HotSpot, aber wir haften für Sie!
Wenn Sie Ihren HotSpot über uns einrichten lassen, bleibt Ihnen im Ernstfall Ärger erspart. Wir lassen unsere Kunden schließlich nicht allein. Was das heißt? Da außer der IP-Adresse des Anschlusses in der Regel ja keine weiteren Informationen vorliegen, ist der Inhaber dieser ermittelten IP-Adresse bei Rechtsverstößen ja immer auch der erste Ansprechpartner. Beim gewöhnlichen Hausanschluss wäre das dann der Anschlussinhaber selbst und auch bei einem Anschluss im Geschäft kann es der rechtmäßige Inhaber des Anschlusses sein.
In der Praxis sieht das so aus: Wird beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung ermittelt, erhält die ermittelnde Kanzlei lediglich die Anschluss IP (und damit auch die Adresse des Inhabers), um Maßnahmen wie Netzsperren einzufordern. Ebenso verhält es sich bei der Verfolgung schwerer Straftaten. Wird diese über einen ungeschützten Anschluss verübt, wird der Betreiber des Anschlusses zum ersten Ansprechpartner für die Polizei und die Staatsanwaltschaft.
In unterschiedlichen Verfahren sind Gerichte in den vergangen Jahren immer wieder zu dem Urteil gekommen, dass die Angabe, ein „offenes WLAN“ zu betreiben nicht ausreicht, um sich von der Haftung auszuschließen.
Derartigen Problemen können Sie selbst aber aus dem Weg gehen, wenn Sie das System der AKC Schwarz GmbH einsetzen. In diesem Fall wird nämlich die AKC Schwarz GmbH als Anschlussinhaber ermittelt.
Warum wir für Sie ein SaveSpot sind!
Bei uns haben Sie zwei Möglichkeiten, Unannehmlichkeiten mit dem Gesetz zu vermeiden. Zum einen können wir Ihren gesamten Traffic in unserem Rechenzentrum tunneln und zum anderen erhalten Sie von uns eine Garantie, dass wir Ihre Rechtsstreitigkeiten im Falle einer Abmahnung, die Ihren Anschluss betrifft, übernehmen.
Um Ihren Gästen eine schnelle und performante Verbindung zu garantieren, empfehlen wir jedoch grundsätzlich den direkten Weg, d.h. ohne einen zusätzlichen Tunnel. Schreiben und Forderungen erreichen Sie dann zwar noch, werden jedoch sofort von uns übernommen und bearbeitet.
Wir sperren für Sie natürlich auch grundsätzlich den Versand von SPAM-Wellen über SMTP und blockieren zusätzlich auch noch die illegalen Tauschbörsen.
Für Ihre Sicherheit haben wir folgende Funktionen im Portfolio
Der Nutzer-Login wird entsprechend geloggt.
Auf Wunsch tunneln wir den gesamten Traffic in unser Rechenzentrum und Ihre IP Adresse wird unsichtbar. Andere Anbieter nennen dies „VPN-Funktion“, „VPN Routing“ oder ähnlich. Wir können Ihnen hier als einziger Anbieter Bandbreiten jehnseits von 1 Gbit/s zur Verfügung stellen (abhängig von Ihrer eigenen Anbindung).
Das Einrichten einer Firewall.
Auf Wunsch installieren wir einen Schutz vor Viren, Trojanern, BotNetze etc.
Wir sperren illegale Tauschbörsen.
Die verschlüsselte Datenspeicherung in unserem deutschen Rechenzentrum.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, übernehmen wir die Rechtsstreitigkeiten.